Ilustrations of two hands embracing

Jetzt erst Recht!

Die neuen EU-Asylregeln des GEAS ab Juni gefährden grundlegende Rechte. Sie bedeuten mehr Lager, mehr Haft und weniger Rechte und Rechtsschutz für Tausende Menschen vor allen an den EU‑Außengrenzen. Aber zehn Jahre Equal Rights Beyond Borders zeigen, dass Menschenrechtsverteidiger*innen durch ihre juristischen Interventionen vor Ort einen entscheidenden Unterschied machen. Lernt sie kennen und schreibt ihnen!

  • Vivian arbeitet gemeinsam mit ihrer Kollegin Athena als Anwältin im Büro auf der Insel Chios, nahe der türkischen Küste – dem ersten Standort, den Equal Rights Beyond Borders 2016 eröffnete. Sie ist unter anderem auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisiert und unterstützt Frauen im Vial‑Camp in allen rechtlichen Belangen.

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  • Mustafa ist Caseworker und Kommunikator. Er erhält täglich mindestens 40–50 Nachrichten von neuen und bestehenden Klient*innen. Vor zehn Jahren floh er aus Irak und arbeitete dank seiner Englischkenntnisse zunächst als Dolmetscher in verschiedenen Camps. Heute koordinieren er und sein Kollege die eingehenden Anfragen nach rechtlicher Unterstützung, priorisieren Fälle für die Anwält*innen, verweisen an andere Stellen und beantworten viele Fragen selbst. Inzwischen sind sie zu Experten und Fallmanagern geworden – und stehen noch immer mit vielen ehemaligen Klient*innen in Kontakt.

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  • Christina ist Anwältin von Equal Rights auf der Insel Kos, die nicht nur ein großes, mit dreifachem Stacheldraht umzäuntes Lager für Asylsuchende beherbergt, sondern auch das einzige Abschiebehaftzentrum auf den griechischen Inseln. Gemeinsam mit ihren zwei Kolleginnen ist sie die einzige juristische NGO in der gesamten Region der Dodekanes‑Inseln. Täglich erlebt das Team, wie fehlende rechtliche Unterstützung Menschen auf der Flucht schutzlos zurücklässt. Ihre Arbeit macht systematische Menschenrechtsverletzungen sichtbar, die sonst weitgehend im Verborgenen bleiben würden.

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  • Niki ist Anwältin und leitet das griechische Team von Equal Rights. Sie war 2018 die erste griechische Anwältin der Organisation auf der Insel Chios. Mit ihrem Einstieg begann der Aufbau eines hochqualifizierten griechischen Anwält*innenteams, das Menschen auf der Flucht kostenlosen Rechtsbeistand bietet, um ihre Rechte erfolgreich bis vor die höchsten Gerichte Europas zu verteidigen.

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  • Als langjähriger Aktivist setzt er sich für Gruppen ein, die besonders von Ausgrenzung bedroht sind, und kämpft für gleiche politische und soziale Rechte. Er ist überzeugt: Wie wir mit denjenigen umgehen, die am wenigsten geschützt sind, prägt die Gesellschaft, die wir gestalten – und niemand bleibt von den Folgen unberührt.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist das EU Regelwerk für Asyl. Es deckt den gesamten Ablauf des Verfahrens ab: von der Ankunft einer Person in der EU bis hin zur möglichen Abschiebung. Es legt für alle Staaten fest, was es braucht,

    • um Schutz vor Krieg und Verfolgung zu bekommen
    • wie Asylverfahren ablaufen
    • welcher Staat in der EU zuständig ist und
    • welche Standards für Unterbringung und Versorgung gelten.
  • Die EU wollte die Einreisen in die EU strikter kontrollieren, die Staaten an den Außengrenzen entlasten und die Weiterwanderung in andere EU-Staaten verhindern. Die Asylsysteme sollen stärker vereinheitlicht sein und die Verfahren beschleunigt werden. Vor allem aber wurde eines erreicht: mehr Kontrolle und Steuerung, mehr Abschottung, mehr Einschränkungen für Menschen auf der Flucht.

  • Zunächst: Die Vorschriften, wer Schutz erhält, ändern sich so gut wie nicht. Wer es also in ein Asylverfahren schafft, muss Schutz erhalten wie zuvor. Aber mit dem neuen GEAS setzt die EU darauf, letztendlich weniger Asylverfahren durchzuführen.

    • Die Schutzverantwortung wird noch stärker auf Länder außerhalb der EU ausgelagert.
    • Der Zugang zu effektivem und fairem Rechtsschutz für Schutzsuchende wird verkürzt und ihre Rechte und Verfahrensgarantien werden eingeschränkt, z.B. durch kaum Anfechtungsmöglichkeiten beim Screening oder bei der Zuordnung zum Grenzverfahren (siehe nächste Frage). Außerdem sind Betroffene häufig abgeschottet untergebracht, sodass Zugang zu Anwält*innen auch faktisch schwer ist.
    • Die Möglichkeiten von Haft und Freiheitsbeschränkungen werden ausgedehnt.
    • Das neue GEAS verzeiht keine Fehler: Das Asylverfahren kann sogar „stillschweigend“ beendet werden.
    • Sanktionen gegen Schutzsuchende können vermehrt verhängt werden, wenn sie z.B. vermeintlich ihre Mitwirkungspflichten verletzt haben. Dann können ihnen materielle Leistungen gekürzt oder auch ganz entzogen werden.
  • An den EU Außengrenzen greifen ab Juni 2026 deutlich verschärfte Verfahren. Nach einem verpflichtenden Screening, bei dem Identität, Sicherheitsaspekte, Gesundheit und biometrische Daten geprüft werden, werden viele Schutzsuchende im sogenannten Grenzverfahren landen. Dieses darf bis zu zwölf Wochen dauern und findet in geschlossenen, haftähnlichen Zentren statt. Rechtlich gelten die Betroffenen in dieser Zeit als „nicht eingereist“, obwohl sie sich faktisch bereits auf EU Territorium befinden. Wird ihr Antrag abgelehnt, folgt unmittelbar ein Rückführungsverfahren. Auch Familien mit Kindern können in diese Zentren, die Griechenland zynisch „Closed Controlled Access Center“ nennt, eingewiesen werden. Das gleiche gilt für andere besonders schutzbedürftige Gruppen wie LGBTQI+ und Menschen mit Behinderung. Nur unbegleitete Minderjährige sind grundsätzlich davon ausgenommen.

  • Gerade mit den neuen Bedingungen wird unabhängige Rechtsberatung entscheidend. Das betrifft in einem hochkomplexen und restriktiven System wie dem GEAS nicht nur die Begleitung im Asylverfahren selbst – wie die Vorbereitung auf Anhörungen oder die Aufklärung über bestehende Rechte –, sondern auch die Unterstützung gegenüber Behörden und Gerichten, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde. Das neue GEAS baut Rechte ab. Ohne qualifizierte Beratung sinkt die Chance, überhaupt ein faires Verfahren zu erhalten und das Risiko, in entlegenen Haftzentren irgendwo an den Außengrenzen zu Unrecht eingesperrt zu sein, steigt erheblich. Vertretung hingegen wirkt. Menschenrechte müssen durchgesetzt werden, um repressiven staatlichen Maßnahmen etwas entgegenzusetzen.Deshalb ist starke, unabhängige Rechtsberatung an den Außengrenzen wichtiger denn je.

Unsere Partnerorganisation Equal Rights Beyond Borders

Unsere Partnerorganisation Equal Rights Beyond Borders stellt sich den systematischen Menschenrechtsverletzungen entgegen, die Menschen auf der Flucht täglich erleben – durch kostenlose Rechtsberatung und Rechtsvertretung bis zu den höchsten Gerichten Europas.

Erfahre mehr unter: https://equal-rights.org/